| Referenzen: | - Mindestens vier (4) Referenzprojekte, die vollständig abgeschlossen sind und deren Abschluss nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegt.
- Referenz 1: Arbeiten unter Bahnbetrieb (Ausführung an einem Ingenieurbauwerk im Bestand unter laufendem Betrieb, mit bauzeitlichen Sperrpausen, mit bahnbetrieblicher Koordination, Leistungserbringung als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner, Mindestauftragswert: 3 Mio. EUR netto).
- Referenz 2: Stahl- und Ingenieurbau (Herstellung und Montage Stahlkonstruktionen oder Hilfsbrücken, Gesamtstahlmenge ≥ 250 t).
- Referenz 3: Innerstädtisches Infrastrukturprojekt (Bauausführung unter beengten innerstädtischen Verhältnissen, anspruchsvolle Baustellenausführung mit Koordinierung Parallel-Gewerke, beengten Verhältnissen und denkmalrechtlichen Vorgaben, Koordination mind. 5x Beteiligter und Medienträger).
- Referenz 4: Komplexes Infrastrukturprojekt (Infrastrukturprojekt mit mind. drei (3) der folgenden Gewerke: Spannbeton, Stahlbeton, Spezialtiefbau, Stahlbau).
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| Rechtlich: | - Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
- Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
- Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780).
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU- Sanktionsmaßnahmen gegen Russland.
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| Sonstige: | - Prüffähiger Nachweis der Fachkunde der aufsichtsführenden Person durch einen gültigen KOR-Schein gemäß ZTV-ING.
- Nachweis, dass für die Ausführung von Schweißarbeiten mindestens die Anforderungen der Ausführungsklasse EXC 3 gemäß DIN EN 1090-2 erfüllt werden und über die hierfür erforderliche Schweißbetriebszertifizierung einschließlich einer geeigneten Schweißaufsichtsperson verfügt wird.
- Nachweis, dass das eingesetzte Personal über gültige Sachkunde nach TRGS 519 sowie die erforderlichen Qualifikationen gemäß DGUV Regel 101-004 verfügt.
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertiger Nachweis.
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