Örtliche Bauüberwachung Stadtbahn Glückstein-Quartier Mannheim

Auftraggeber

MV Mannheimer Verkehr GmbH

68165 Mannheim

Veröffentlicht

17.08.2026

Angebotsfrist

21.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Bauüberwachung
Stadtbahn
Gleisbau
Tiefbau
Straßenbau

Zusammenfassung

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH schreibt die örtliche Bauüberwachung im Rahmen des Projekts "Stadtbahn Glückstein-Quartier" aus. Die Leistungen umfassen die Überwachung von Bauarbeiten im innerstädtischen Gleis-, Tief- und Straßenbau. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach SektVO. Die Ausführung ist für den Zeitraum vom 01.11.2026 bis 31.12.2028 in Mannheim geplant.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2026
Bieterfragenfrist11.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist21.09.2026
Veröffentlichungsende21.09.2026
Laufzeitbeginn01.11.2026
Laufzeitende31.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Technische Überwachung
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen im technischen Bereich
Bauaufsicht
Baustellenüberwachung
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:68163 Mannheim, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mind. 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren des vorgesehenen Personals im innerstädtischen Gleis-, Tief- und Straßenbau einschließlich Gründungsarbeiten für Fahrleitungsmaste.
Finanziell:
  • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (mind. 2 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, mind. 3 Mio. Euro Vermögens- und Sachschäden)
Rechtlich:
  • Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate, oder Eintragung in ein anderes relevantes Berufsregister.
  • Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde.
  • Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen.
Sonstige:
  • Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG.
  • Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
  • No-Spy-Erklärung

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