Arzneimittelrabattverträge für Dronabinol und medizinischen Cannabisextrakt

Auftraggeber

IKK classic

01099 Dresden

Veröffentlicht

15.01.2026

Angebotsfrist

05.01.2028, 22:59 Uhr

Steckbrief

Arzneimittelrabattverträge
Open-House-Verfahren
Dronabinol
Cannabisextrakt
pharmazeutische Unternehmen
SGB V
Rabattvereinbarungen

Zusammenfassung

Die IKK classic schließt mit pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe ab. Das Open-House-Verfahren läuft vom 01.03.2026 bis 29.02.2028 mit gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen. Ein Beitritt ist jederzeit im angegebenen Zeitraum möglich, spätestens bis zum 05.01.2028. Die Verträge betreffen Dronabinol und medizinischen Cannabisextrakt in verschiedenen Darreichungsformen.

Zeitplan

Bekanntmachung15.01.2026
Laufzeitbeginn28.02.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist05.01.2028
Veröffentlichungsende05.01.2028
Bieterfragenfrist05.01.2028
Laufzeitende29.02.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:01099 Dresden, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Dronabinol (Wirkstoff)

Dronabinol (Wirkstoff)

medizinscher Cannabisextrakt; Darreichungsform: LOE / EXTR / OEL / SUB; Wirkstärke THC/CBD: alle; Packungsgröße: alle

medizinscher Cannabisextrakt; Darreichungsform: LOE / EXTR / OEL / SUB; Wirkstärke THC/CBD: alle; Packungsgröße: alle

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate zum Vertragsbeginn
Rechtlich:
  • Pharmazeutische Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG
  • Eigenerklärungen gemäß den Ausschlussgründen
  • Ausschluss bei Verstößen gegen Steuer-, Sozialversicherungs-, Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht
  • Ausschluss bei Insolvenz, Liquidation oder vergleichbaren Verfahren
  • Ausschluss bei schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen
Sonstige:
  • Elektronische Rechnungsstellung erforderlich
  • Nachforderungen im Ermessen der Vergabestelle

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