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Arzneimittel-Rabattvereinbarungen für Fampridin (N07XX07) - Open-House-Modell

Auftraggeber
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
99084, Erfurt
Veröffentlicht
Angebotsfrist
17.12.25
29.02.28, 22:58

Steckbrief

Arzneimittel
Rabattvereinbarung
Fampridin
Open-House-Modell
SGB V
pharmazeutische Unternehmen
AOK PLUS

Zusammenfassung

Die AOK PLUS schreibt den Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fampridin aus. Das Verfahren erfolgt als Open-House-Modell, bei dem alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen innerhalb des Teilnahmezeitraums Verträge abschließen können, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt und eine Lieferexklusivität ist nicht gegeben. Die Rabattvereinbarung endet spätestens zum 29. Februar 2028.

Zeitplan

Bekanntmachung17.12.25
Laufzeitbeginn03.02.26
Heute05.04.26
Laufzeitende28.02.28
Abgabefrist29.02.28
Veröffentlichungsende29.02.28

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:
Sternplatz 7, 01067 Dresden, Deutschland

Auftraggeber

Name

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Adresse

Augustinerstraße 3899084 ErfurtDeutschland
Website

https://www.aok.de/pk/plus/
Kontakt

Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit, Zentrale Vergabestellevergabestelle@plus.aok.de+49 80010590-80071Fax: +49 8001059002-116
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung Russlandsanktionen nach EU-Verordnung Nr. 833/2014
  • Pharmazeutischer Unternehmer nach § 4 Abs. 18 AMG mit Sitz im Geltungsbereich des AMG, EU oder EWR
Sonstige:
  • Absolutes Stillschweigen über Inhalte der Teilnahmeunterlagen
  • Keine Weitergabe von Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin
  • Datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen bei Nichtteilnahme

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