Arzneimittelrabattverträge Tramadol und Paracetamol

Auftraggeber

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

67304 Eisenberg

Veröffentlicht

03.08.2025

Angebotsfrist

31.07.2027, 21:59 Uhr

Steckbrief

Arzneimittel
Rabattverträge
Tramadol
Paracetamol
Open House
Pharmazeutische Unternehmen
Gesundheitskasse
SGB V

Zusammenfassung

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tramadol und Paracetamol im Open House-Modell an. Die Verträge haben eine Laufzeit vom 01.10.2025 bis 30.09.2027 mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit zum Ersten eines jeden Monats. Es gelten einheitliche Bedingungen für alle Teilnehmer ohne individuelle Verhandlungen. Die AOK behält sich vor, die Open House-Verträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen.

Zeitplan

Bekanntmachung03.08.2025
Laufzeitbeginn30.09.2025
Heute12.09.2026
Abgabefrist31.07.2027
Veröffentlichungsende31.07.2027
Laufzeitende29.09.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Abgabe-Adresse:AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Strategisches Vertragsmanagement Arzneimittel, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, Deutschland
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Nachweis der Verkehrsfähigkeit der Arzneimittel durch Lauer-Taxe oder AMIce-Datenbank
  • Auszug aus dem Öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank mit Zulassungsinformationen
  • Nachweis der Stellung als pharmazeutischer Unternehmer
  • Qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischer Einreichung
Sonstige:
  • Nur zugelassene und in Deutschland verkehrsfähige Arzneimittel
  • Ausschluss von Arzneimitteln nach BfArM-Liste § 35 Abs. 5a SGB V (Kinderarzneimittel)
  • Vertrauliche Behandlung der Unterlagen
  • Registrierung im Portal www.dtvp.de erforderlich

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