Rabattverträge für Arzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen

Auftraggeber

AOK Baden-Württemberg

70191 Stuttgart

Veröffentlicht

13.10.2025

Angebotsfrist

20.10.2027, 21:59 Uhr

Steckbrief

Rabattverträge
Arzneimittel
Open-House-Verfahren
pharmazeutische Unternehmer
Adalimumab
Etanercept
Infliximab
Mesalazin
Pegfilgrastim
Tocilizumab

Zusammenfassung

Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt, mit geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen zu schließen. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren mit einer Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten, beginnend frühestens am 1.1.2026 und endend spätestens am 31.12.2027. Der Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags verbindlich vor und führt keine Verhandlungen über Vertragsinhalte.

Zeitplan

Bekanntmachung13.10.2025
Laufzeitbeginn31.12.2025
Heute12.09.2026
Abgabefrist20.10.2027
Veröffentlichungsende20.10.2027
Bindefrist10.11.2027
Laufzeitende31.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:Presselstraße 19, 70191 Stuttgart, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate)
  • Eigenerklärung zum Inverkehrbringen gemäß Abschnitt I der Anlage 5
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Abschnitt II der Anlage 5
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen gemäß Abschnitt III der Anlage 5
Sonstige:
  • Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) für alle angebotsgegenständlichen Arzneimittel
  • Nachweis der Stellung als pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 130a Abs. 8 SGB V
  • Berechtigung zum Inverkehrbringen der angebotsgegenständlichen Arzneimittel
  • Sitz im Geltungsbereich des SGB V, EU oder EWR erforderlich

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