Rabattverträge für Lenograstim-Arzneimittel bundesweit

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

26.10.2025

Angebotsfrist

31.12.2027, 22:58 Uhr

Steckbrief

Lenograstim
Rabattverträge
Arzneimittel
Biologika
Open-House-Verfahren
Krankenkasse
pharmazeutische Unternehmer
SGB V

Zusammenfassung

Die beteiligten Krankenkassen verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130c Abs. 1 SGB V zu dem Wirkstoff Lenograstim zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Biologika-Verfahrens mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate beginnend mit dem 01.01.2026 und endet spätestens am 31.12.2027. Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung26.10.2025
Laufzeitbeginn31.12.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist30.12.2027
Abgabefrist31.12.2027
Veröffentlichungsende31.12.2027
Laufzeitende31.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch, Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR-Vertragsstaat
  • Gültige Zulassung für vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
  • Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre analog § 123 GWB
  • Kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre analog § 124 GWB
Sonstige:
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag) durch Unterzeichnung in Textform nach § 126b BGB
  • Bestätigung in elektronischer Form gemäß § 126a BGB

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