Rabattverträge Hepatitis-B-Immunglobulin (ATC-Code J06BB04) 2026-2028

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

08.09.2026

Angebotsfrist

31.10.2028, 22:58 Uhr

Steckbrief

Rabattverträge
Hepatitis-B-Immunglobulin
Open-House-Verfahren
Arzneimittel

Zusammenfassung

Die Techniker Krankenkasse (TK) beabsichtigt, Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Hepatitis-B-Immunglobulin (ATC-Code J06BB04) im Rahmen eines Open-House-Verfahrens abzuschließen. Es werden keine individuellen Verhandlungen geführt, es gelten einheitliche Konditionen für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend am 01.11.2026 und endend spätestens am 31.10.2028. Ein Beitritt zum Verfahren ist während der gesamten Laufzeit möglich.

Zeitplan

Bekanntmachung08.09.2026
Heute12.09.2026
Laufzeitbeginn31.10.2026
Bieterfragenfrist30.10.2028
Laufzeitende30.10.2028
Abgabefrist31.10.2028
Veröffentlichungsende31.10.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, DE600, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch, Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag)
  • Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • Gültige Zulassung für das/die vertragsgegenständliche/n Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
  • Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 123 GWB, kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre zu einem Ausschlussgrund analog § 124 GWB)

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