Generalplaner Hochbau und TGA für Anpassung T-Bereich Heinrich-Hertz-Kaserne Daun
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
54292, Trier
Veröffentlicht
26.05.26
Angebotsfrist
30.06.26, 23:59
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Generalplanerleistungen für den Hochbau und die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Rahmen der Anpassung des T-Bereichs in der Heinrich-Hertz-Kaserne in Daun. Die Maßnahme umfasst den Rückbau von Bestandsgebäuden sowie die Errichtung von Neubauten, um den neuen Bedarf des Nutzers zu decken. Die Planung soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen und zielt auf die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ab. Der Generalplaner ist zudem für die Prüfung der Ausführungsplanung sowie die Objektüberwachung verantwortlich.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2-4, 6 und 8 gem. § 34 HOAI) für einen Neubau eines Gebäudes für Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft; Ausbildung/Wissenschaft/Forschung; Büro/Verwaltung/Staat/Kommune gem. Anlage 10.2 HOAI mit einer BGF von mind. 5000 qm. Die Maßnahme muss mind. Honorarzone III nach § 35 HOAI zugeordnet sein.
- Gesamt-Projektleiter und stellv. Gesamt-Projektleiter: Jeweils mind. 1 Referenz über die Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung (LPH 2, 3, 6 und 8 gem. gem. §§ 34, 43 oder 47 HOAI) für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den Gesamt-PL bzw. stellv. Gesamt-PL im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen.
- BIM-Koordinator und stellv. BIM-Koordinator: Jeweils mind. 1 Referenz über die die Anwendungsfälle 030, 050, 060 und 080 für einen Neubau, Umbau oder Modernisierung eines Gebäudes, Ingenieurbauwerks oder einer Verkehrsanlage. Im Rahmen der Maßnahme müssen mind. 3 Leistungsbilder nach HOAI zu koordinieren gewesen sein. Die Baukosten aller durch den BIM-Koordinator bzw. stellv. BIM-Koordinator im Rahmen der Referenz zu koordinierenden Gewerke müssen mind. 5000000 Euro netto betragen.
- Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.
- Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung.
- Aktueller Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister.
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt - Ingenieur - Beratender Ingenieur und Bauvorlageberechtigung sowie Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen.
- Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 15 Beschäftigte betragen.
- Der Gesamt-Projektleiter sowie der stellv. Gesamt-Projektleiter muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik und eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren in der genannten Fachrichtung sowie eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der Projektleitung nach Studienabschluss nachweisen.
- Der BIM-Gesamtkoordinator sowie der stellv. BIM-Gesamtkoordinator muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder einen staatlich geprüften Techniker oder Meister in der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung des Bauhauptgewerbes aufweisen. Der BIM-Gesamtkoordinator muss eine BIM-Zertifizierung nachweisen.
FAQ
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