Rabattverträge für Abatacept-Arzneimittel

Auftraggeber

Techniker Krankenkasse

22305 Hamburg

Veröffentlicht

12.10.2025

Angebotsfrist

30.11.2027, 22:58 Uhr

Steckbrief

Abatacept
Rabattverträge
Arzneimittel
Biologika
Open-House-Verfahren
Krankenkassen
pharmazeutische Unternehmer

Zusammenfassung

Die beteiligten Krankenkassen möchten Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Abatacept abschließen. Das Verfahren wird in zwei Lose aufgeteilt (125mg und 250mg Wirkstärke). Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren mit einheitlichen Konditionen ohne individuelle Verhandlungen. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate vom 01.12.2025 bis 30.11.2027.

Zeitplan

Bekanntmachung12.10.2025
Laufzeitbeginn30.11.2025
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist29.11.2027
Abgabefrist30.11.2027
Veröffentlichungsende30.11.2027
Laufzeitende30.11.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Arzneimittel
Erfüllungsort:bundesweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Abatacept (Wirkstärke 125mg)

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Abatacept im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.

Abatacept (Wirkstärke 250mg)

Ziel ist der Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Abatacept im Rahmen eines Open-House-Verfahrens. Bitte beachten Sie die vorgenommene Losaufteilung des Wirkstoffs.

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Pharmazeutischer Unternehmer im Sinne von § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Sitz im Geltungsbereich des AMG, einem anderen Mitgliedstaat der EU oder EWR
  • Gültige Zulassung für die vertragsgegenständlichen Rabattarzneimittel gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 AMG
  • Keine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre analog § 123 GWB
  • Kein Ereignis innerhalb der letzten drei Jahre analog § 124 GWB
Sonstige:
  • Eigenerklärung zur Zulassung und zum Unternehmen (Anlage 4 zum Vertrag)
  • Bestätigung in elektronischer Form gemäß § 126a BGB

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