Miete und Inspektion von Rauchwarnmeldern
Auftraggeber
WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
18055, Rostock
Veröffentlicht
07.05.26
Angebotsfrist
09.06.26, 09:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH schreibt die Miete und Inspektion von Rauchwarnmeldern in 2 Losen aus. Die Leistungen umfassen die Demontage vorhandener Rauchwarnmelder, die Montage und Inbetriebnahme neuer Rauchwarnmelder vom Typ C in Verwaltungseinheiten und Treppenhäusern sowie deren Betrieb und Instandhaltung. Zusätzlich ist der Betrieb einer Notrufzentrale und eines digitalen Buchungsportals gefordert. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2036.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Los 1: Miete und Inspektion von Rauchwarnmeldern KundenCenter 1, 2, 3
Demontage vorhandener RWM und Montage sowie Inbetriebnahme neuer RWM-Typ C der in seinem Eigentum stehenden Verwaltungseinheiten und Treppenhäuser und deren Betrieb einschließlich Instandhaltung und das Betreiben einer Notrufzentrale sowie eines digitalen Buchungsportals.
Los 2: Miete und Inspektion von Rauchwarnmeldern KundenCenter 3, 5, 6, OW
Demontage vorhandener RWM und Montage sowie Inbetriebnahme neuer RWM-Typ C der in seinem Eigentum stehenden Verwaltungseinheiten und Treppenhäuser und deren Betrieb einschließlich Instandhaltung und das Betreiben einer Notrufzentrale sowie eines digitalen Buchungsportals.
Voraussetzungen
- Zum Nachweis der Eignung sind aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens zwei Referenzen in vergleichbarer Größenordnung des jeweils angebotenen Loses bzw. der Gesamtheit der angebotenen Lose darzustellen.
- Betriebshaftpflichtversicherung. Diese muss alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Haftungsrisiken abdecken und Deckungssummen je Schadensereignis bei: - Personen- und Sachschäden in Höhe von 3 Mio. Euro und - Vermögensschäden in Höhe von 100.000 Euro haben.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen: - keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB - kein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB
- Angaben, ob Insolvenzverfahren und Liquidation durchgeführt wird
- Erklärung zur Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
- Eintragung in Handwerksrolle
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Nachweis IHK-Mitgliedschaft
- Unbedenklichkeit Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeit Krankenkasse
- Unbedenklichkeit Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Erklärung, ob es sich um ein KMU - Kleines oder mittleres Unternehmen handelt
- Sämtliche Mitglieder des Montage- und Instandhaltungsteams müssen während der Leistungserbringung über eine gültige Qualifikation als "Fachkraft für Rauchwarnmelder" i. S. d. DIN 14676-2 in der aktuell gültigen Fassung (sog. "Kompetenznachweis") verfügen.
FAQ
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