Beschaffung von 2 neuen AVÜK-Anlagen
Auftraggeber
Polizei Berlin
12101, Berlin
Veröffentlicht
19.06.26
Angebotsfrist
21.07.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Polizei Berlin beschafft zwei stationäre Anlagen zur automatischen Verkehrsüberwachung (AVÜK). Diese Anlagen dienen der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung an zwei spezifischen Standorten im Berliner Stadtgebiet. Der Lieferumfang umfasst neben der Hardware auch die notwendige Kameratechnik, Schulungen für das Bedienpersonal sowie technischen Support. Die Systeme müssen eichfähig sein und den aktuellen Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entsprechen.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
L1_AVÜK A 115
Neubeschaffung einer Automatischen Verkehrsüberwachungskamera zur stationären Geschwindigkeits- und Durchfahrtsüberwachung von Kraftfahrzeugen über 3.500 kg für den Standort Berlin, Charlottenburg-Wilmersdorf, Autobahn 100, Überleitungsfahrbahn von der A 100 zur A 115 (Höhe Halenseestraße, Richtung Süd), Fahrtrichtung AK Zehlendorf, einschließlich Schulung, Support und Übergabe.
L2_AVÜK A 100
Beschaffung einer Automatischen Verkehrsüberwachungskamera (AVÜK) zur stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung für den Standort A 100, Autobahnanschlussstelle Am Treptower Park, Fahrtrichtung Am Treptower Park (Richtung Nord), incl. Schulung, Support und Übergabe an die Polizei Berlin.
Voraussetzungen
- Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung-EU
- Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
- Wirt 213_1 Angebotsschreiben mit Lose
- Preisblätter
- Wirt-235 Unteraufträge_Eignungsleihe (soweit erforderlich)
- Wirt-238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft (soweit erforderlich)
- Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer (auf gesondertes Verlangen)
- Bauartzulassung der PTB
- Konformitätserklärung nach der Mess- und Eichverordnung
- Produkt-/ Datenblätter
- Unbedenklichkeitsbescheinigung/Eigenerklärung, dass unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von 2 Metern eine Gefährdung der Augen von Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen ist
- Sicherheitskonzept auf Basis des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Sicherheit
- Nachweis zur Erfüllung der Umweltschutzanforderungen
- Nachweis über die CE-Kennzeichnung
FAQ
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