Unterhalts-, Grund-, Glas- und Jalousienreinigung sowie Reinigung der Schießanlage beim Polizeipräsidium Reutlingen

Auftraggeber

Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen

72076 Tübingen

Veröffentlicht

09.09.2026

Angebotsfrist

13.10.2026, 07:30 Uhr

Steckbrief

Reinigung
Unterhaltsreinigung
Grundreinigung
Glasreinigung
Jalousienreinigung
Schießanlage
Polizeipräsidium

Zusammenfassung

Der Auftrag umfasst die Unterhalts-, Grund-, Glas- und Jalousienreinigung sowie die Reinigung der Schießanlage für das Polizeipräsidium Reutlingen an verschiedenen Standorten. Die Unterhaltsreinigung betrifft ca. 94.387,13 m²/Monat, die Grundreinigung ca. 13.095,00 m²/Reinigung. Für die Reinigung der Schießanlage sind spezielle sprengstoffrechtliche Erlaubnisse und Befähigungsscheine erforderlich. Zudem müssen alle eingesetzten Reinigungskräfte vorab einer Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei unterzogen werden.

Zeitplan

Bekanntmachung09.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist13.10.2026
Veröffentlichungsende13.10.2026
Laufzeitbeginn30.04.2027
Laufzeitende29.04.2032

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Gebäudereinigung
Zuschlagskriterien:
Leistungswerte (20.00%)Qualitätssicherung (10.00%)Vertretungsorganisation (10.00%)Objektbetreuung (10.00%)Preis (50.00%)
Auftrags-Budget:996.000 €
Erfüllungsort:Schnarrenbergstraße 1, 72076 Tübingen, DE142, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen.
  • Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden.
  • Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
  • Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 7 SprengG i. V. m. § 34 Abs. 2 der 1. SprengV
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
  • Befähigungsschein nach § 20 SprengG
Sonstige:
  • Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen.

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