Baugrundgutachten Brücken A30/A33

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS Osnabrück

49090 Osnabrück

Veröffentlicht

20.08.2026

Angebotsfrist

24.09.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Baugrundgutachten
Brücken
Geotechnik
A30
A33

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für Baugrundgutachten für Brücken an der A30/A33. Die Leistungen umfassen unter anderem Grundlagenermittlung, Festlegung des Untersuchungsprogramms, Erstellung von Ausschreibungsunterlagen für Erkundungsarbeiten, Durchführung von Laborversuchen, Erstellung des Geotechnischen Berichts und fachtechnische Begleitung. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2026 bis zum 31.12.2028.

Zeitplan

Bekanntmachung20.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist24.09.2026
Veröffentlichungsende24.09.2026
Laufzeitbeginn30.09.2026
Laufzeitende30.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:49082 Osnabrück Nahne, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Unternehmensreferenz über geotechnische Leistungen (Baugrundbeurteilung und Gründungsempfehlung) mit spezifischen Leistungsbestandteilen, Ersatzneubau von vier Brückenbauwerken, vergleichbare Geologie, Netto-Honorarvolumen mind. 36.000,00 €.
Finanziell:
  • Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 3.000.000,00€ und für sonstige Schäden mind. 5.000.000,00€, Maximierung mind. 2-fach pro Jahr.
  • Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich dieses Auftrags von 300.000,00 €/a netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
  • Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 (Russland-Sanktionen).
  • Erklärung zur Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV.
Sonstige:
  • Nachweis von Fachkräften Geotechnik/Baugrund mit Hochschul-/Fachhochschulabschluss, Studienschwerpunkt Geotechnik/Grundbau/Hydrogeologie/Bodenmechanik, mind. 12 Jahre Berufserfahrung, Sprachkenntnisse Deutsch.
  • Angabe zu Unterauftragnehmern.

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