Bauüberwachung Bahn und Schweißüberwachung A45 Dortmund

Auftraggeber

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch, die Autobahn GmbH des Bundes | NL Westfalen | AS Hagen

58097 Hagen

Veröffentlicht

18.08.2026

Angebotsfrist

18.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Bauüberwachung
Bahn
Schweißüberwachung
A45
Dortmund

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für die Bauüberwachung Bahn (BÜB) mit MKS und Schweißüberwachung an der A45 in Dortmund/Martener Str. Die Leistungen umfassen unter anderem die Sicherungsüberwachung und die Prüfung der inneren Erdung von Stahlbetonbauwerken. Der Vertrag soll im Oktober 2026 beginnen und bis Februar 2028 laufen.

Zeitplan

Bekanntmachung18.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist18.09.2026
Veröffentlichungsende18.09.2026
Laufzeitbeginn11.10.2026
Laufzeitende28.02.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:A45 / DB - Martener Str, 44379 Dortmund, DEA52, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er freiberufliche Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
  • Eigenerklärung und Nachweis darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 € besteht.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
  • Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014).
Sonstige:
  • Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (z.B. BÜB nach VV BAU, Schaltantragsteller, Sicherungsüberwachung).

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