Rahmenvertrag Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 für Brücken und Ingenieurbauwerke

Auftraggeber

Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47799 Krefeld

Veröffentlicht

29.06.2025

Angebotsfrist

31.12.2026, 22:58 Uhr

Steckbrief

Autobahn
Bauwerksprüfungen
Brücken
DIN 1076
Ingenieurbauwerke
Lärmschutzwände
Open-House-Verfahren
Rahmenvertrag

Zusammenfassung

Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrages für Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren. Die Prüfungen umfassen Brücken, Lärmschutzwände und sonstige Ingenieurbauwerke. Das Verfahren läuft bis zum 31.12.2026 mit möglichen Verlängerungen. Zulassungsanträge können während der gesamten Laufzeit eingereicht werden.

Zeitplan

Bekanntmachung29.06.2025
Heute12.09.2026
Abgabefrist31.12.2026
Veröffentlichungsende31.12.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Technische Tests, Analysen und Beratung
Kontrolle von Brücken
Zuschlagskriterien:
Qualität (100%): Es findet keine Auswahlentscheidung auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs stattPreis (0%): Preis
Erfüllungsort:Ostwall 130-134, 47798 Krefeld, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Schriftlich
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Kurze Beschreibung des Unternehmens
  • Schwerpunkte des Unternehmens in Bezug auf erbrachte Leistungen
  • Besondere Qualifizierungen und Erfahrungen
  • Tabellarische Referenzliste
  • Benennung eines Ansprechpartners für Einzelaufträge
Finanziell:
  • Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen
  • Nachweis der Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen
  • Eintragung im einschlägigen Handels- oder Berufsregister
  • Nichtvorliegen einer Geldbuße nach § 21 MiLoG von wenigstens EUR 2.500,00
  • Nichtvorliegen von Gründen gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014
  • Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Sonstige:
  • Vorlage von Anerkennungen gemäß Mindeststandards
  • Verwendung des zwingend vorgeschriebenen Zulassungsformulars

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