Rahmenvertrag über Lieferung von Toilettenpapier, Papierfalthandtüchern und flüssiger Handwaschseife

Auftraggeber

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

86179 Augsburg

Veröffentlicht

03.09.2026

Angebotsfrist

06.10.2026, 21:59 Uhr

Steckbrief

Toilettenpapier
Papierfalthandtücher
Handwaschseife
Rahmenvertrag
Lieferung

Zusammenfassung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Toilettenpapier, Papierfalthandtüchern und flüssiger Handwaschseife für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Der Vertrag ist in drei Lose unterteilt: Toilettenpapier, Papierfalthandtücher und flüssige Handwaschseife. Die Laufzeit des Rahmenvertrags ist vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030.

Zeitplan

Bekanntmachung03.09.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist01.10.2026
Abgabefrist06.10.2026
Veröffentlichungsende06.10.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Körperpflegeprodukte
Seife
Toilettenpapier
Papierhandtücher
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Behörden Geschäftsbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Toilettenpapier

handelsüblichen Rollen Toilettenpapier (á 250 Blatt) gem. Leistungsbeschreibung

Papierfalthandtücher

Papierfalthandtücher ( Kartons á 1.000 Stück) gem. Leistungsbeschreibung

Flüssige Handwaschseife

Flüssige Handwaschseife (5-Liter-Kanister) gem. Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen

Rechtlich:
  • Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
  • Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014

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