Verkehrssicherung für grundhafte Erneuerung der A3 zwischen Dinslaken und Hünxe

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805 Krefeld

Veröffentlicht

09.09.2026

Angebotsfrist

20.10.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Verkehrssicherung
Autobahn
A3
Schutzeinrichtung
Markierung
Stauwarnanlage

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Verkehrssicherung für die grundhafte Erneuerung der A3 zwischen Dinslaken und Hünxe aus. Die Leistungen umfassen unter anderem Verkehrssicherungen für Bauphasen auf Bundesautobahnen und im nachgeordneten Netz. Zudem sind der Auf- und Abbau sowie das Umsetzen von transportablen Schutzeinrichtungen gefordert. Weiterhin müssen Gelbmarkierungen aus Folie und Farbe hergestellt und beseitigt sowie eine Stauwarnanlage betrieben werden.

Zeitplan

Bekanntmachung09.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist20.10.2026
Veröffentlichungsende20.10.2026
Laufzeitbeginn12.03.2027
Laufzeitende08.09.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Bau von Fernstraßen
Verkehrsregelung
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:46535 Dinslaken, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
Sonstige:
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)".
  • Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M)"
  • Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme

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