Bauoberleitung und Bauüberwachung Ersatzneubau Ruhrbrücke

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805 Krefeld

Veröffentlicht

17.08.2026

Angebotsfrist

22.09.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Bauoberleitung
Bauüberwachung
Ersatzneubau
Ruhrbrücke
Ingenieurleistungen

Zusammenfassung

Der Auftragnehmer übernimmt die Bauoberleitung sowie die örtliche Bauüberwachung für den Ersatzneubau der Ruhrbrücke. Die Leistungen umfassen die Überwachung der Bauausführung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen und bauvertraglichen Vorgaben. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß HVA B-StB und aktuellen Regelungen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Zeitplan

Bekanntmachung17.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist22.09.2026
Veröffentlichungsende22.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Berufserfahrung der Führungskraft (25.00%)Auftragsbezogene Qualifikation der Fachkräfte (45.00%)Preis (30.00%)
Erfüllungsort:47058 Duisburg, Deutschland

Auftraggeber

Name

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Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mind. 2 Fachkräfte mit jeweils mind. einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (Spezialtiefbau)
  • Mind. 2 Fachkräfte mit jeweils mind. einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (Überbauten mit Stahlverbundbauweise)
  • Führungskraft mit mind. einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (Spezialtiefbau)
  • Führungskraft mit mind. einem Referenzprojekt der letzten 5 Jahre im Bereich der örtlichen Bauüberwachung (Überbauten mit Stahlverbundbauweise)
Finanziell:
  • Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € und für sonstige Schäden in Höhe von mindestens 5.000.000,00 €
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen
  • Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt
Sonstige:
  • Eigenerklärung zur Eignung (Qualitätsmanagementsystem)
  • Referenzliste zur Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte und Führungskräfte
  • Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen
  • Eigenerklärung Bezug Russland (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014)

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