| Referenzen: | - Angaben zu Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. - Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
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| Finanziell: | - Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung - Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist ein Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorzulegen.
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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| Rechtlich: | - Registereintragungen - Angabe, ob eine Eintragung -ins Handelsregister, -für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, -bei der Industrie- und Handelskammer und -ob eine Verpflichtung zu keiner Eintragung in die genannten Register besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Bestätigung mit Angabe von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt - Erklärung, ob -für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen -es in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde -für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt -für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Angabe, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen ist er vorzulegen.
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| Sonstige: | - Angaben zu Arbeitskräften - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichen Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
- Angaben zur Urkalkulation (bei Vertragsunterzeichnung) Die Urkalkulation ist im Rahmen der Auftragsvergabe offen zu legen.
- Vorläufiger Bauzeitenplan Mit Abgabe des Angebots ist ein vorläufiger Bauzeitenplan einzureichen.
- Ausgearbeiteter Bauzeitenplan Nach Auftragserteilung ist innerhalb von zwei Wochen ein ausgearbeiteter Bauzeitenplan vorzulegen.
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