Gigabit-Breitbandnetz und Telekommunikationsdienste in Kirchberg i. Wald
Auftraggeber
Gemeinde Kirchberg i. Wald
94259, Kirchberg i.Wald
Veröffentlicht
05.06.26
Angebotsfrist
10.07.26, 09:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Gemeinde Kirchberg i. Wald vergibt eine Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes. Ziel ist die Bereitstellung leistungsfähiger Zugänge und breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten (Dunkelgraue Flecken). Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell durchgeführt und durch Fördermittel des Bundes sowie voraussichtlich des Freistaats Bayern unterstützt. Das Verfahren ist zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb konzipiert.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Bau und/oder gleichzeitiger Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms). Mindestens zwei geeignete Referenzen sind anzugeben.
- Vorlage von Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) oder aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate).
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der Verordnung (EU) 2022/576.
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur nebst Kopie der Meldebestätigung.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden.
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