Neubau LWL A44 AS KR-Forstwald-AK Meerb. 1.BA

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805 Krefeld

Veröffentlicht

25.08.2026

Angebotsfrist

08.10.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

A44
LWL
Neubau
Bauleistungen

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland schreibt den Neubau von LWL an der A44 zwischen AS KR-Forstwald und AK Meerb. (1. Bauabschnitt) aus. Es handelt sich um Bauleistungen. Die Ausführungsdauer beträgt 12 Monate.

Zeitplan

Bekanntmachung25.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist08.10.2026
Veröffentlichungsende08.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Bau von Fernstraßen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Willy-Brandt-Platz 2, 47805 Krefeld, DEA14, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Sonstige:
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS).
  • Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)"
  • Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
  • Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

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