Objektplanung Leistungsphasen 5-9 für Erweiterung/Umbau Marienschule Harsewinkel

Auftraggeber

Stadt Harsewinkel

33428 Harsewinkel

Veröffentlicht

14.08.2026

Angebotsfrist

14.09.2026, 07:30 Uhr

Steckbrief

Objektplanung
Gebäude
HOAI
Schule
Erweiterung
Umbau

Zusammenfassung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI zum Zwecke der Realisierung des Projektes „Erweiterung/Umbau Marienschule Harsewinkel“. Das Projekt umfasst die Erweiterung und den Umbau der Marienschule in Harsewinkel. Der Standort des Projektes ist Klosterstraße 11 in 33428 Harsewinkel.

Zeitplan

Bekanntmachung14.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist14.09.2026
Veröffentlichungsende14.09.2026
Laufzeitbeginn09.10.2026
Laufzeitende29.09.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Organisation Projektteam / Erfahrung Projektleiter(in): 30 PunkteMethoden Projektorganisation: 30 PunkteHonorar: 40 Punkte
Auftrags-Budget:190.000 €
Erfüllungsort:33428 Harsewinkel, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Es ist mindestens ein Referenzauftrag vorzulegen, der Leistungen der Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Umbau eines Schulgebäudes oder eines Objektes, das vergleichbare Planungsanforderungen stellt, umfasst.
Finanziell:
  • Eigenerklärung über die Jahres-Gesamtumsätze (netto) des Bieters und die Jahresumsätze (netto) des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025.
  • Eigenerklärung zum Vorhandensein ausreichenden Versicherungsschutzes (Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR [Personenschäden] bzw. 3.000.000 EUR sonstige Schäden [Sach- und Vermögensschäden]).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung des Bieters, dass weder sein Unternehmen noch seine Mitarbeiter schwere Verfehlungen begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 Abs. 3 MiLoG.
  • Eigenerklärung BMWK - Nachweis über die Berufsqualifikation "Architekt" (auf Anforderung).
  • Nachweis über Bauvorlageberechtigung (auf Anforderung).
Sonstige:
  • Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl.

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