Instandhaltung und Prüfungen von Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen
Auftraggeber
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
68165, Mannheim
Veröffentlicht
17.07.26
Angebotsfrist
21.08.26, 11:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Ausschreibung der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH über die Schließung von Rahmenverträgen über Instandhaltung und Prüfungen von Heizungs- / Lüftungs- und Kälteanlagen. Die Leistungen umfassen Instandhaltungs- und Prüfleistungen für technische Anlagen der Kostengruppen 420, 430 und 435 (DIN 276). Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2030 mit der Option auf zweimalige Verlängerung.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Instandhaltung und Prüfung Heizungstechnik
Hierzu gehören Instandhaltungs- und Prüfleistungen generell für alle technischen Anlagen und ihrer Bauteile der Kostengruppe 420 (DIN 276), wie sie im Speziellen im Leistungsverzeichnis des Loses 1 aufgeführt sind.
Instandhaltung und Prüfungen Lüftungstechnik (Raumlufttechnische Anlagen)
Betroffen sind alle technischen Anlagen und ihre Bauteile der Kostengruppe 430 (DIN 276), wie sie im Speziellen im Leistungsverzeichnis des Loses 2 aufgeführt sind.
Instandhaltung und Prüfungen Kältetechnik
Hierzu zählen Instandhaltungs- und Prüfleistungen für technische Anlagen der Kostengruppe 435 (DIN 276), wie sie im Speziellen im Leistungsverzeichnis des Loses 3 aufgeführt sind.
Voraussetzungen
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a.
- Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen
- Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
- Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen
- Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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