Planungsbegleitende Vermessung A6 AK Mannheim-AS Schwetzingen

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

70329 Stuttgart

Veröffentlicht

05.10.2026

Angebotsfrist

11.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Vermessung
Planungsbegleitende Vermessung
Verkehrsanlage
Autobahn

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest schreibt planungsbegleitende Vermessungsleistungen (LPH 1-4) für die Verkehrsanlage im Planungsraum AK Mannheim - AD Hockenheim aus. Dies umfasst Bestandsbauwerke, Straßenentwässerung, Fließgewässer und Lärmschutzwände. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt.

Zeitplan

Bekanntmachung05.10.2026
Heute15.10.2026
Abgabefrist11.11.2026
Veröffentlichungsende11.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Zuschlagskriterien:
Abwicklungskonzept, projektspezfischer Ablauf (50%)Preis (50%)
Erfüllungsort:Augsburger Straße 748, 70329 Stuttgart, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Los 1

Los 1 Vermessung

Los 2

Los 2 Vermessung

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mind. ein Referenzprojekt bei dem eine planungsbegleitende Vermessung im Rahmen einer Baumaßnahme einer Bundesfernstraße mit einer Brücke (L ≥ 30 m) als Bestandteil des Projekts erbracht wurde.
  • Mind. ein Referenzprojekt bei dem eine Bestandsaufnahme eines Fließgewässers als Bestandteil eines Projekts erbracht wurde.
Finanziell:
  • Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5,0 Mio €
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zur Eignung
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Sonstige:
  • Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND

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