Planungsleistungen Ausbau Kreuzungsbereich Erich-Schlesinger-Straße/ Südring - Ost

Auftraggeber

Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt

18069 Rostock

Veröffentlicht

06.10.2026

Angebotsfrist

06.11.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Planungsleistungen
Verkehrsanlagen
Technische Ausrüstung
Straßenbeleuchtung
Ingenieurbauwerke

Zusammenfassung

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt Planungsleistungen für den Ausbau des Kreuzungsbereichs Erich-Schlesinger-Straße/Südring - Ost aus. Unmittelbar beauftragt werden die Leistungsphasen 1 und 2 der Objektplanung Verkehrsanlagen sowie der Fachplanung Technische Ausrüstung (Straßenbeleuchtung). Optional können die Leistungsphasen 3 bis 6 sowie die Objektplanung Ingenieurbauwerke nachbeauftragt werden.

Zeitplan

Bekanntmachung06.10.2026
Heute13.10.2026
Bieterfragenfrist02.11.2026
Abgabefrist06.11.2026
Veröffentlichungsende06.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Zuschlagskriterien:
Angebotspreis (100%)
Erfüllungsort:Rostock, DE803, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • 2 Planungen von innerstädtischen Straßenverkehrsanlagen mit einer anrechenbaren Kostenhöhe von jeweils mindestens 1,0 Mio EUR – HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit Anlagen für den Fuß- und Radverkehr, mindestens einem signalisierten oder zu planenden Knotenpunkt und Berücksichtigung des ÖPNV bzw. von Bushaltestellen oder 2 Planungen von innerstädtischen Straßenverkehrsanlagen – HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestlänge von 500m, mit Anlagen für den Fuß- und Radverkehr, mindestens einem signalisierten oder zu planenden Knotenpunkt und Berücksichtigung des ÖPNV bzw. von Bushaltestellen. Mindestens eine der vorgenannten Referenzen muss die Koordinierung bzw. Berücksichtigung angrenzender Planungen Dritter oder von Leitungsträgern beinhalten.
  • 1 Planung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit einer Mindestlänge von 200 m, mindestens 10 Lichtpunkte.
  • 1 Planung von einer innerstädtischen Straßenentwässerungssanlage mit einer anrechenbaren Kostenhöhe von mindestens 250.000 EUR in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI einschließlich der Planung bzw. Sanierung von Straßenabläufen und Anschlussleitungen.
Finanziell:
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. EUR gegeben ist.
  • Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 250 Tsd EUR netto im Leistungsbild Verkehrsanlagen und 50 Tsd EUR netto im Leistungsbild Technische Ausrüstung
Rechtlich:
  • Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).
Sonstige:
  • Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für die Leistungsbilder Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung und Ingenieurbauwerke, Nachweis für mindestens 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
  • Der Bieter muss seine Fachkenntnisse zur Beurteilung von Kanalbefahrungsdaten im Sinne der Fähigkeit zur Erstellung einer Sanierungsempfehlungen mittel Zertifizierung des bearbeitenden Mitarbeiters als zertifizierter Kanalsanierungs-Berater/in nachweisen. Das Zertifikat muss den Anforderungen des Verbandes zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. oder gleichwertig entsprechen.
  • Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV)
  • Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

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