Logistikdienstleistung Hilfsmittelversorgung für BG Klinikum Hamburg
Auftraggeber
BG Klinikum Hamburg gGmbH
21033, Hamburg
Veröffentlicht
05.06.26
Angebotsfrist
07.07.26, 12:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Dienstleistung des Versandes von Hilfsmitteln an berufsgenossenschaftlich versicherte Patienten. Dazu gehört der Einkauf, die Lagerung und die Kommissionierung der zu liefernden Artikel sowie die versandfertige Verpackung und nationale Auslieferung der Sendungen. Die Beratung der Hilfsmittelempfänger sowie Auftragserfassung geschieht durch Mitarbeiter des BG Klinikum Hamburg gGmbH. Die Aufträge werden anschließend an den Auftragnehmer übergeben, der diese kommissioniert, verpackt und ausliefert.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus dem Healthcare Bereich
- Erbringung von Leistungen im Bereich Einkauf - Lagerung - Kommissionierung - Versand von Hilfsmitteln oder vergleichbaren Artikeln
- Leistungserbringung innerhalb der letzten 3 Jahre bis Ablauf der Angebotsfrist
- Mindestvertragslaufzeit: 2 Jahre bis zum Ablauf der Angebotsfrist
- Mindestanzahl verwalteter, aktiver Artikel: > 1.250 p.a. innerhalb der letzten zwei Jahre der Vertragslaufzeit
- Mindestanzahl an Aufträgen: > 5.000 p.a. innerhalb der letzten zwei Jahre der Vertragslaufzeit
- Mindestanzahl versendeter Pakete: > 25.000 p.a. innerhalb der letzten zwei Jahre der Vertragslaufzeit
- Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 2,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall)
- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört
- Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 175.000 Euro belegt worden ist
- Erklärung, dass eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht bzw. Begründung warum nicht
- Erklärung, dass zur Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
- Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen
FAQ
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