Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Sanierung der Stadthalle Meinerzhagen

Auftraggeber

Stadt Meinerzhagen

58540 Meinerzhagen

Veröffentlicht

19.08.2026

Angebotsfrist

28.09.2026, 07:00 Uhr

Steckbrief

Abbruch
Rückbau
Sanierung
Stadthalle
Meinerzhagen

Zusammenfassung

Die Stadt Meinerzhagen plant die Sanierung der Stadthalle am Otto-Fuchs-Platz. Im Rahmen dieses Projekts werden Abbruch- und Rückbauarbeiten ausgeschrieben. Die Arbeiten umfassen die Vorbereitung für eine energetische Sanierung und barrierefreie Erreichbarkeit.

Zeitplan

Bekanntmachung19.08.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist21.09.2026
Abgabefrist28.09.2026
Veröffentlichungsende28.09.2026
Laufzeitbeginn16.11.2026
Laufzeitende29.01.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Abbrucharbeiten
Abbauarbeiten
Zuschlagskriterien:
Angebotspreis (100%)
Erfüllungsort:Otto-Fuchs-Platz 1, 58540 Meinerzhagen, DEA58, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenznachweis mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben. Es sind 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen. Die Auftragssumme dieser muss mindestens 60% der Angebotssumme betragen.
Finanziell:
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz.
Rechtlich:
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Sonstige:
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

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