Lieferung Kleingeräteträger mit Aufsatzstreuer, Mähgerät und Frontschneepflug
Auftraggeber
Straßenbauamt Neustrelitz
17235, Neustrelitz
Veröffentlicht
15.07.26
Angebotsfrist
27.08.26, 10:05
Steckbrief
Zusammenfassung
Das Straßenbauamt Neustrelitz schreibt die Lieferung eines Kleingeräteträgers inklusive Aufsatzstreuer, Mähgerät und Frontschneepflug aus. Der Kleingeräteträger muss über Allradantrieb, einen Kippzylinder und eine Motorleistung von mindestens 110 kW verfügen. Der Geräteantrieb erfolgt über eine Kommunalhydraulik mit Anschlüssen vorne und hinten. Das Fahrzeug muss für den Winter- und Sommerdienst geeignet sein, einschließlich der Aufnahme eines Frontmähgeräts, eines Aufsatzstreugeräts und eines Frontschneepflugs. Die Ausrüstung muss den Anforderungen der StVZO für Fahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes entsprechen.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung § 45 (1) Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
FAQ
Ähnliche Ausschreibungen
Weitere Ausschreibungen zu:
KI kann Fehler machen. Es ist ratsam, wichtige Informationen zu überprüfen.
