Verwertung und Vermarktung von Elektroschrott im Landkreis Rotenburg

Auftraggeber

Landkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb

27356 Rotenburg

Veröffentlicht

06.08.2026

Angebotsfrist

16.09.2026, 13:00 Uhr

Steckbrief

Elektroschrott
Verwertung
Vermarktung
Entsorgung
Elektroaltgeräte

Zusammenfassung

Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht einen Dienstleister für die Verwertung und Vermarktung von Elektro(nik)schrott. Die Leistung umfasst insgesamt 714 Tonnen Elektroschrott (AVV 200135). Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 16.04.2027 bis zum 15.04.2029. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist.

Zeitplan

Bekanntmachung06.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist16.09.2026
Veröffentlichungsende16.09.2026
Laufzeitbeginn15.04.2027
Laufzeitende14.04.2029

Ausschreibung

Reichweite:National
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:UVgO
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Recycling von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:27356 Rotenburg, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Gesamtumsatz inkl. losspezifische Umsätze - Als Nachweis dient die Bilanz bzw. Auszug der Bilanz des jeweiligen Geschäftsjahres, welche durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt wurde.
Rechtlich:
  • Entsorgungsfachbetrieb oder vergleichbar - Als Nachweis dient das aktuelle Entsorgungsfachbetriebszertifikat bzw. die aktuelle behördliche Genehmigung.
  • Berufs-/ Betriebs-/ Kfz- oder Umwelthaftpflichtversicherung - Als Nachweis dienen die entsprechenden Versicherungsverträge.
  • Mindestentgelte - § 4 NTVergG
  • Zertifikat der Erstbehandlungsanlage gemäß ElektroG § 21
  • soziale Kriterien - § 11 NTVergG
Sonstige:
  • Bietergemeinschaft - Als Nachweis dient eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung.
  • Entsorgungs-/ Verwertungsanlage/ Umschlagplatz/ Zwischenlager - Nachweis über die Entsorgungsanlage(n) bzw. den Umschlagplatz/ das Zwischenlager o. die Vorbehandlungs-/Sortierungsanlage.

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