Fachplanungsleistung Tragwerksplanung für GGS Hebbelschule in Duisburg
Auftraggeber
Stadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
47059, Duisburg
Veröffentlicht
13.05.26
Angebotsfrist
16.06.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Stadt Duisburg beabsichtigt die Vergabe von Fachplanungsleistungen für die Tragwerksplanung im Rahmen der Erweiterung der GGS Hebbelstraße. Das Bauvorhaben umfasst einen zweigeschossigen Neubau mit Mensa, Küche, Betreuungs- und Klassenräumen mit einer Bruttogrundfläche von etwa 985 Quadratmetern. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI 2021. Ziel ist die Sicherstellung der räumlichen Kapazitäten für den Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre über vergleichbare Planungs- oder Beratungsleistungen (Tragwerksplanung für Hochbauten, LPH 1-8, mind. 4 LPH pro Referenz, Baukosten über 2.000.000 EUR brutto).
- Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 125.000,00 Euro (netto) p.a.
- Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3,00 Mio Euro (netto) für Personenschäden und mind. 2,00 Mio Euro (netto) für sonstige Schäden, 2-fache Maximierung.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Eintragung in Berufs- oder Handelsregister).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. Abs. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB.
- Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 (Sanktionspaket 5 EU).
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl: mind. Kapazität von VZÄ/FTE = 2,0 (fachlich qualifizierte Fachkräfte) in den letzten 3 Jahren.
- Angabe der technischen Fachkräfte/Stellen.
- Verfügbarkeit von Office-Software ab 2019, CAD-Software ab 2019 (gemäß CAD-Pflichtenheft) und mind. 2 Arbeitsplätzen.
- Benennung eines verantwortlichen Projektleiters und eines Tragwerksplaners (qualifizierter Tragwerksplaner i.S.v. § 54 Abs. 4 BauO NRW).
FAQ
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