Instandsetzung Fahrbahnübergänge Talbrücken Haseltal und Werratal A71

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost

06112 Halle (Saale)

Veröffentlicht

31.08.26

Angebotsfrist

01.10.26, 10:00

Steckbrief

Instandsetzung
Fahrbahnübergänge
Talbrücke
Asphalt
Stahlbau

Zusammenfassung

Instandsetzung der Fahrbahnübergänge auf den Bauwerken TB Haseltal und TB Werratal. Die Arbeiten umfassen Fräsarbeiten Asphalt (65 qm), Gussasphaltarbeiten (52 qm) sowie Instandsetzungsarbeiten an Fahrbahn-Übergangskonstruktionen aus Stahl an 2 Talbrücken.

Zeitplan

Bekanntmachung30.08.26
Heute07.09.26
Abgabefrist01.10.26
Veröffentlichungsende01.10.26
Laufzeitbeginn30.11.26
Laufzeitende29.09.28

Ausschreibung

Reichweite:EU
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VOB/A
Leistung:Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Bauarbeiten für Brücken
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Auftrags-Budget:2.657.000 €
Erfüllungsort:98529 Suhl, DEG0S, Deutschland

Name

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost

Adresse

Magdeburger Straße 5106112 Halle (Saale)DEE02Deutschland

Website

autobahn.de

Kontakt

Vergabestelle

vergabe.ost@autobahn.de

+49 345 94099546

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben zu wenigstens zwei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestjahresumsatz: 260.000€/a brutto, im Tätigkeitsbereich dieses Auftrags: 100.000€/a brutto.
  • Bietererklärung zur Haftpflichtversicherung (Personenschäden: 1.500.000 €, Sachschäden: 1.000.000 €)
Rechtlich:
  • Angaben zum Eintrag in ein Berufsregister, insbesondere in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister.
Sonstige:
  • Angaben zu technischen Fachkräften (Montagefachkraft nach ZTV FRS und Kolonnenführer gemäß ZTV-ING).
  • Eigenerklärung bezüglich restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014).

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