| Referenzen: | - Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- mindestens 2 Referenzen für: Erkundungsbohrungen im Bereich von Autobahnen, bevorzugt mit Messstellenausbau
- mindestens 2 Referenzen für: Erkundungsbohrungen im Bereich von Gleisanlagen
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| Finanziell: | - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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| Rechtlich: | - Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen
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| Sonstige: | - Nachweis der Qualifikation gemäß DVGW-Arbeitsblatt W120
- Nachweis eines gültigen Zertifikats für den Ausbau von Messstellen und Brunnen für Bohrverfahren B2 und B5 und Ausbaudurchmesser A3
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- Nachweis der Qualifikation der "Fachkraft nach DIN CEN ISO/TS 24283-1 für Probenahme mittels Bohrungen nach DIN EN ISO 22475-1"
- Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB)
- Benennung Aufsteller /Koordinator für die Ausführungsplanung.
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton).
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