Breitbandausbau Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0 in Megesheim

Auftraggeber

Gemeinde Megesheim

86750 Megesheim

Veröffentlicht

05.10.2026

Angebotsfrist

09.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Breitbandausbau
Gigabit
Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Telekommunikation
Glasfaser

Zusammenfassung

Die Gemeinde Megesheim schreibt den flächendeckenden Gigabitausbau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell 2.0 aus. Ziel ist die Errichtung und der Betrieb einer leistungsfähigen Gigabitinfrastruktur in unterversorgten Gebieten. Die Maßnahme wird durch Fördermittel des Bundes unterstützt. Es werden bis zu drei Bewerber für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.

Zeitplan

Bekanntmachung05.10.2026
Heute20.10.2026
Abgabefrist09.11.2026
Veröffentlichungsende09.11.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Verhandlungsverfahren mit Vergabeverhandlung
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Internetdienste
Zuschlagskriterien:
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (85.0)Realisierungszeit (10.0)Alternative Verlegemethoden (5.0)
Erfüllungsort:86750 Megesheim, DE27D, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

—

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung durch Nennung von Referenzen über Leistungen im Breitbandausbau über den Ausbau und den Betrieb einer aktiven Telekommunikationsinfrastruktur im Bereich Glasfaser
Finanziell:
  • Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
  • Vorlage einer aktuellen Unternehmensauskunft einer anerkannten Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform, Schufa oder vergleichbare Auskunft).
Rechtlich:
  • Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
  • Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.

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