Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Auftraggeber

Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)

10117 Berlin

Veröffentlicht

10.08.2026

Angebotsfrist

16.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Anhörungen
Kindesmissbrauch
Aufarbeitung
Berufsgeheimnisträger
Rechtsanwälte
Psychotherapeuten

Zusammenfassung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Die Anhörungen sollen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden. Es ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen, die monatlich mindestens zwei Anhörungen durchführen.

Zeitplan

Bekanntmachung10.08.2026
Bieterfragenfrist09.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist16.09.2026
Veröffentlichungsende16.09.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zuschlagskriterien:
Qualität (100%)
Erfüllungsort:Deutschlandweit, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Lose

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 1 soll im Raum Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 2 soll im Raum Niedersachsen erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 3 soll im Raum Berlin/Brandenburg erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 4 soll im Raum Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 5 soll im Raum Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 6 soll im Raum Hessen erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 7 soll im Raum Saarland erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 8 soll im Raum Baden-Württemberg erfolgen.

Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Die Leistungserbringung zu Los 9 soll im Raum Bayern erfolgen.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
Finanziell:
  • Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
  • Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Rechtlich:
  • Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB, § 19 MiLoG und SanktionsVO
Sonstige:
  • Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/Unterauftragnehmerinnen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.

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