Löschgruppenfahrzeug LF 20

Auftraggeber

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Veröffentlicht

06.08.2026

Angebotsfrist

14.09.2026, 12:00 Uhr

Steckbrief

Löschgruppenfahrzeug
LF 20
Feuerwehr
Fahrgestell
Aufbau
Beladung

Zusammenfassung

Die Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf schreibt die Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 aus. Die Beschaffung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 umfasst das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Aufbau, Los 2 die feuerwehrtechnische Beladung. Die Lieferung erfolgt entsprechend der DIN 14530 Teil 11.

Zeitplan

Bekanntmachung06.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist14.09.2026
Veröffentlichungsende14.09.2026
Laufzeitbeginn11.11.2026
Laufzeitende30.11.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Feuerwehrfahrzeuge
Feuerlöschfahrzeuge
Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Zuschlagskriterien:
siehe Auschreibungsunterlagen
Auftrags-Budget:620.000 €
Erfüllungsort:Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, DED43, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind zulässig.

Lose

Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau

Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 20 entsprechend DIN 14530 Teil 11, Ausgabe 11-2019, Los 1 - Fahrzeug bestehend aus Fahrgestell und feuerwehrtechnischem Aufbau

feuerwehrtechnische Beladung

Herstellung und Lieferung von einem Löschgruppenfahrzeug LF 20 entsprechend DIN 14530 Teil 11, Ausgabe 11-2019, Los 2 - feuerwehrtechnische Beladung

Voraussetzungen

Finanziell:
  • Vorauszahlungsbürgschaft in Höhe der jeweiligen Rechnungssumme für den Fall einer Vorauszahlung solange das Fahrzeug noch nicht geliefert ist. Die Kosten der Bürgschaften trägt der Auftragnehmer.
Sonstige:
  • Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden.

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