A4 Zuflussregulierungsanlage AS Wiehl / AS Gummersbach

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805, Krefeld

Veröffentlicht

16.06.26

Angebotsfrist

28.07.26, 10:00

Steckbrief

A4
Zuflussregulierungsanlage
Wiehl
Gummersbach
Bauleistungen
Straßenbau

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland schreibt Bauleistungen für eine Zuflussregulierungsanlage an der A4 (AS Wiehl / AS Gummersbach) aus. Die Leistungen umfassen unter anderem Markierungsarbeiten und Verkehrssicherung. Die Ausführungsdauer beträgt voraussichtlich 890 Tage.

Zeitplan

Bekanntmachung15.06.26
Heute18.06.26
Abgabefrist28.07.26
Veröffentlichungsende28.07.26

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bauarbeiten
Bau von Fernstraßen
Zuschlagskriterien:
Technischer Wert (Funktionalität 20%, Herstellzeit 10%) - 30%, Preis - 70%
Erfüllungsort:
51674 Wiehltalbrücke, Deutschland
Name

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Adresse

Willy-Brandt-Platz 247805 KrefeldDeutschland
Website

https://www.autobahn.de
Kontakt

VergabestelleFU-RHL-NL-KR-Vergabeservice@autobahn.de+49 215136807701
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Finanziell:
  • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Rechtlich:
  • Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
Sonstige:
  • Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13)"
  • Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"

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