| Referenzen: | - Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu abgeschlossenen Referenzprojekten in den vergangenen vier ab-geschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Netzen - gefördert oder Eigenausbau) unter Angabe der dadurch erschlossenen Anschlussnehmer. Anerkannt werden nur Referenzen, die nicht länger als vier Kalenderjahre zurückliegen, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) abgeschlossene Referenzprojekte in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatten, die mit dieser Maßnahme vergleichbar sind (Errichtung im vier-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend - geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 3.000 erschlossenen Anschlussnehmern.
- Tabellarische Angaben mit aussagekräftigen Erläuterungen zu Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten von Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in einem Mitgliedsstaat der EU in den vergangenen vier Jahren, unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern auf Auftraggeberseite. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren hinsichtlich Erfahrungen mit öffentlich geförderten Breitbandprojekten in Wirtschaftlichkeitslückenmodellen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union; Abschluss bedeutet, dass der Bieter Zuwendungsempfänger war und das Projekt in Betrieb gegangen ist - auf eine etwaige Zweckbindungsfrist für den langfristigen Betrieb kommt es nicht an, auch nicht auf eine Mindestanzahl von Anschlussnehmern.
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| Finanziell: | - Bestätigung der Steuerbehörde (nicht älter als 12 Monate), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungs-gemäß erfüllt sind.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, ferner zu Umsätzen, die Leistungen betreffen, die mit den zu erbringenden Leistungen in diesem Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsdienstleistungen), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nach-weise zu verlangen. Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 10 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsleistungen). Bei Bewerbergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
- -Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer Betriebs-haftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personenschäden mindestens 3,00 Mio. EUR und für Sach-/Vermögensschäden mindestens 3,00 Mio. EUR (zweifach maximiert). Sofern die Versicherungssummen aktuell niedriger sein sollten, ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung vorzulegen, dass die Versicherungssummen im Zuschlagsfall angepasst werden.
- Absichtserklärung - auch unter Gremienvorbehalt - eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, die ausgeschriebene Maßnahme finanziell zu begleiten oder Erklärung, dass die Maßnahme durch Eigenmittel finanziert wird.
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| Rechtlich: | - Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
- Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 und 2 und § 124 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen.
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| Sonstige: | - Schriftliche Bestätigung, dass bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes (Bundesnetzagentur) zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt wurden; ferner schriftliche Bestätigung, dass der Bieter sich über das zentrale Online-Portal einverstanden erklärt hat, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie die dafür neu bereitgestellten Informationen zur Nutzung in diesem Auswahl-verfahren freizugeben, zudem schriftliche Bestätigung zu einer Zustimmung der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter durch die Bewilligungsbehörde (vgl. § 5 Abs. 5 der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken": Andere Bieter müssen die relevanten Informationen zu einem Zeitpunkt erhalten, der es ihnen ermöglicht, die betreffende Infrastruktur in ihr Angebot einzubeziehen).
- Nachweis der Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG).
- Tabellarische Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Planung, Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen), insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
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