Lieferung von Kraftstoffen (Diesel, AdBlue, Super E5) für Rhein-Neckar-Verkehr

Auftraggeber

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

68165 Mannheim

Veröffentlicht

19.08.2026

Angebotsfrist

21.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Kraftstoffe
Diesel
AdBlue
Superkraftstoff E5

Zusammenfassung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH schreibt die Lieferung von Kraftstoffen für das Jahr 2027 aus. Dies umfasst Diesel, AdBlue sowie Superkraftstoff E5. Es besteht eine Option zur Verlängerung für das Jahr 2028. Die Belieferung erfolgt an verschiedene Standorte in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen.

Zeitplan

Bekanntmachung19.08.2026
Bieterfragenfrist11.09.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist21.09.2026
Veröffentlichungsende21.09.2026
Laufzeitbeginn01.01.2027
Laufzeitende31.12.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Dieselkraftstoff (EN 590)
Benzin
Dieselkraftstoff
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Auftrags-Budget:8.382.000 €
Erfüllungsort:68165 Mannheim, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Angabe von mindestens 2 Referenzen über die Belieferung von mind. 3 Abladestellen mit einer Gesamtmenge von mind. 2.000.000 Liter Kraftstoff pro Jahr aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren
Finanziell:
  • Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  • Mindestumsatz: mittlerer Jahresumsatz (netto) in Höhe von 6.000.000,00 Euro, davon 3.000.000,00 Euro mit vergleichbaren Leistungen.
  • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach- und Umweltschäden über mind. 5 Mio. Euro, 2-fach maximiert p.a.)
Rechtlich:
  • Eigenerklärung über die Eintragung in Berufsregister
  • Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen
  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
  • Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen
  • Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
Sonstige:
  • Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab.

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