Planungsleistungen für die Neugestaltung des Bayernplatzes in Neustadt an der Weinstraße

Auftraggeber

Stadt Neustadt an der Weinstraße

67433 Neustadt an der Weinstraße

Veröffentlicht

10.09.2026

Angebotsfrist

13.10.2026, 08:30 Uhr

Steckbrief

Planungsleistungen
Objektplanung
Verkehrsanlagen
Freianlagen
Ingenieurbauwerke
Vermessung
Neugestaltung

Zusammenfassung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße schreibt Planungsleistungen für die Neugestaltung des Bayernplatzes aus. Dies umfasst die Objektplanung für Verkehrsanlagen, Freianlagen und Ingenieurbauwerke sowie planungsbegleitende Vermessungsleistungen. Die Leistungen sollen im Zeitraum von November 2026 bis Juni 2030 erbracht werden.

Zeitplan

Bekanntmachung10.09.2026
Heute17.09.2026
Abgabefrist13.10.2026
Veröffentlichungsende13.10.2026
Laufzeitbeginn23.11.2026
Laufzeitende28.06.2030

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Zuschlagskriterien:
Leistungsfähigkeit des Unternehmens (20%)Gestaltungskonzept Freianlagen (30%)Preis (50%)
Erfüllungsort:67433 Neustadt an der Weinstraße, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Referenz Verkehrsanlagen: Planung einer öffentlichen Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI (Lph 1-8, Honorarzone III, Lph 8 abgeschlossen zwischen 01.08.2020 und 31.08.2026)
  • Referenz Freianlagen: Planung einer öffentlichen Freianlage gemäß § 39 HOAI (Lph 1-8, Honorarzone III, Lph 8 abgeschlossen zwischen 01.08.2020 und 31.08.2026)
  • Referenz Ingenieurbauwerke: Planung von Ingenieurbauwerken gemäß § 41 HOAI (Lph 1-8, Honorarzone II, Lph 8 abgeschlossen zwischen 01.08.2020 und 31.08.2026)
Finanziell:
  • Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 3.000.000 € für Personenschäden und 1.000.000 € für Sach- und Vermögensschäden
  • Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
  • Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Sonstige:
  • Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte

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