Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung Baden-Württemberg
Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
70469, Stuttgart
Veröffentlicht
20.05.26
Angebotsfrist
29.06.26, 10:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von grundlegenden Sprach- und Datenkommunikationsleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Der Beschaffungsgegenstand umfasst die Bereitstellung von Mobilfunkdienstleistungen, SIM-Karten, mobilen Endgeräten sowie Zubehör. Zudem sind begleitende Serviceleistungen wie Kundenbetreuung, Störungsbeseitigung und ein Berichtswesen gefordert. Die Leistungen werden in vier Losen vergeben, wobei jeder Los einem spezifischen Netzbetreiber zugeordnet ist. Die Rahmenvereinbarung dient der Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung.
Zeitplan
Ausschreibung
Lose
Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen.
Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen.
Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen.
Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen.
Voraussetzungen
- Unternehmensreferenzen gemäß Angebotsblatt Unternehmen (je Los)
- Haftpflichtversicherung
- Eintragung in das Handelsregister
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen.
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 124 GWB vorliegen.
- Eigenerklärung, dass der Bieter die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz einhält
- Eigenerklärung je Los, dass der Bieter die Anforderungen aus Anlage 2.x zum Vertrag - Leistungsbeschreibung -Los x vollständig erbringen kann
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die von ihm angebotenen Personen im Falle einer Zuschlagserteilung mit der Anlage 11 zum Vertrag - Einwilligung Zuverlässigkeitsüberprüfung einverstanden sind
- Eigenerklärung, dass wir die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen unserer Leistungserbringung berücksichtigen werden: Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass der Bieter damit einverstanden, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird.
- Eigenerklärung, dass der Bieter (inklusive etwaiger Unterauftragsnehmer) keine personenbezogenen Daten (inkl. Diagnose- oder Telemetriedaten) für eigene Zwecke im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeitet.
- Eigenerklärung, dass wird eine Drittlandübermittlung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung durch den Bieter nicht ausgeschlossen, sind die Anforderungen des Kapitels V der DS-GVO zu berücksichtigten
- Eigenerklärung, dass die für die zu erbringende Dienstleistung relevanten Unterauftragnehmer im Hinblick auf die von ihnen erbrachten Services sämtliche relevanten Anforderungen und Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen wie der Bieter.
- Eigenerklärung, dass der Bieter für die Bereitstellung der zu erbringenden Dienstleistung für die BITBW Mehrmandantensysteme einsetzt, so setzt der Bieter für diese Systeme eine wirksame und nachweisbare logische Mandantentrennung um.
- Eigenerklärung, dass der Bieter seine für die zu erbringende Dienstleistung betriebenen Systeme härtet und sich dabei an den Sicherheitsvorgaben der Hersteller sowie an gängigen Best-Practices orientiert.
- Der Bieter verpflichtet sich, der BITBW oder einem von ihr beauftragten Dritten, im Rahmen von Dienstleister-Audits Auskunft und Einsicht zu gewähren
- Eigenerklärung, dass sich der Bieter bereiterklärt nach entsprechender Abstimmung und Ankündigung die für die BITBW betriebenen Systeme sicherheitstechnisch durch die BITBW oder von ihr beauftrage Dritte überprüfen zu lassen.
- Der Bieter verpflichtet sich, relevante interne und externe Prüfungen die in einem Bezug zur Leistungserbringung stehen, der BITBW zur Kenntnis zu bringen.
- Der Bieter sichert zu, dass die BITBW oder ein von ihr beauftragter Dritter in relevante Prüf- und Auditberichte Einsicht erhält
- Der Bieter verpflichtet sich ein Notfallmanagement nach einem national oder international anerkannten Standard in der jeweils aktuellen Fassung zu betreiben
- Der Bieter verpflichtet sich, eine angemessene Aufbauorganisation für das Notfallmanagement zu etablieren und zu betreiben
- Der Bieter verpflichtet sich gemeinsame Notfallübungen mit der BITBW durchzuführen.
- Der Bieter verpflichtet sich, regelmäßige eigene Notfallübungen durchzuführen und relevante Ergebnisse der BITBW zur Kenntnis zu bringen.
FAQ
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