Analytik von Abwasser- und Gewässerproben

Auftraggeber

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-

65189 Wiesbaden

Veröffentlicht

24.09.2026

Angebotsfrist

27.10.2026, 11:00 Uhr

Steckbrief

Analytik
Abwasser
Gewässerproben
Labor

Zusammenfassung

Das Regierungspräsidium Darmstadt beabsichtigt einen Auftrag über die Analytik von Abwasser- und Gewässerproben zu vergeben. Der Zeitraum für die Leistungserbringung ist von 2027 bis 2028. Die Höchstmenge beträgt 8.335 Analysen bzw. bei Analyse von Parametergruppen 7.614 Analysen.

Zeitplan

Bekanntmachung24.09.2026
Heute28.09.2026
Abgabefrist27.10.2026
Veröffentlichungsende27.10.2026
Laufzeitbeginn31.12.2026
Laufzeitende30.12.2028

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Labordienste
Zuschlagskriterien:
Preis (100.00%)
Erfüllungsort:Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt am Main, DE712, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Auflistung mindestens einer geeigneten Referenz über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: • Art der Leistung • Umfang (Vergleichbarkeit: mindestens 4.000 Analysen pro Jahr) • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse • Erbringungszeitraum • Wert Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in der Leistungsart dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht und einen Umfang von mindestens 4.000 Analysen pro Jahr beinhaltet. Die Vergleichbarkeit kann auch durch eine Addition von Referenzangaben erreicht werden.
Rechtlich:
  • Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen)
  • Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung (Formular Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen)
  • Anerkennungsbescheid als staatlich anerkanntes Untersuchungslabor (wasserrechtliche Anerkennung von Laboratorien nach § 10 der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen (EKVO) vom 23.07.2010 (GVBl. S. 257), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 484, 488)). Der Nachweis ist auch für gegebenenfalls eingesetzte Nachunternehmer zu erbringen.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 10 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

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