UNtangling our SEAs (UNSEA) – Vermeidung der Belastung der Meeresumwelt mit Fischfanggeräten
Auftraggeber
Umweltbundesamt
06844, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
15.07.26
Angebotsfrist
17.09.26, 14:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Das Projekt UNSEA zielt auf die Vermeidung und Reduktion von Fischfanggeräteabfällen in der Nord- und Ostsee ab. Es umfasst einen holistischen Lösungsansatz, der Prävention, Mitigation und die Bergung von Altlasten integriert. Dabei sollen sektorübergreifende Mechanismen etabliert und die Kreislaufwirtschaft im Management von Fanggeräten verankert werden. Das Vorhaben beinhaltet die Entwicklung von Sammel- und Entsorgungsinfrastrukturen sowie die Förderung von Design-Innovationen für Fischereigeräte. Zudem sind Öffentlichkeitsarbeit und die wissenschaftliche Begleitung zentraler Bestandteil des Projekts.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Fachkunde Projektsteuerung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Ergebnisberichte von zwei erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Fachkunde im Umwelt- und Wirtschaftsrecht, inkl. der Anforderungen und Umsetzung relevanter EU-Vorgaben, nachzuweisen Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Sehr gute Kenntnisse wesentlicher nationaler, europäischer und regionaler (OSPAR, HELCOM) Prozesse zum Meeresschutz und Maßnahmenplanung, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile, Qualifikation und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Erfahrungen in der wissenschaftlichen Politikberatung im Bereich Wasserwirtschaft und Meeresschutz, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile und Publikationen - mindestens zwei Veröffentlichungen, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Expertise in Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, nachzuweisen durch Tätigkeitsprofile - mindestens zwei Öffentlichkeitskampagnen zur Sensibilisierung für spezifische Themenfelder in den letzten 5 Jahren
- Langjährige Erfahrung im Bereich Umweltmanagement, Abfallmanagement und Meeresumweltschutz und Erfahrungen in der Leitung, Steuerung und Umsetzung von Projekten in vergleichbarer Art und Größenordnung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Langjährige Erfahrung in Durchführung von Kampagnen zur öffentlichen Bewusstseinsbildung, nachzuweisen durch Ergebnisberichte von zwei Referenzprojekten, die max. 5 Jahre alt sein dürfen
- Übermittlung der Vita mit Listung geleisteter Projekte (Tätigkeitsprofile) und Publikationen von Fachkräften mit erforderlicher Expertise in relevanten Disziplinen (darunter Meeresökologie, Fischereiwirtschaft, Abfallwirtschaft, Ingenieurswissenschaften für die Entwicklung kreislauforientierter Fanggeräte, Datenmanagement und digitale Infrastruktur etc.), die zur Mitarbeit im Projekt vorgesehen sind
- Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
- Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB.
- Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB.
- Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
- Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB.
- Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB.
- Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB.
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