Umweltfachliche Anforderungen für die Grunderneuerung der A7 zwischen AD Hannover-Nord und AS Anderten

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

30163 Hannover

Veröffentlicht

24.09.2026

Angebotsfrist

10.11.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Umweltplanung
Biotoptypenkartierung
Artenschutzbeitrag
FFH-Verträglichkeitsprüfung
Landschaftsplanung
Autobahn

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Grunderneuerung der A7 zwischen dem AD Hannover-Nord und der AS Anderten. Gegenstand dieser Ausschreibung sind umweltfachliche Arbeiten wie Bestandserfassung von Biotoptypen, Analyse von Habitatstrukturen, Abarbeitung der Eingriffsregelung und des besonderen Artenschutzrechts sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Die Arbeiten umfassen 3 Streckenabschnitte und 9 Brückenersatzneubauten.

Zeitplan

Bekanntmachung24.09.2026
Heute01.10.2026
Abgabefrist10.11.2026
Veröffentlichungsende10.11.2026
Laufzeitbeginn30.11.2026
Laufzeitende28.07.2033

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Ausbildung/Qualifikation (40%)Persönliche Referenzen (30%)Preis (30%)
Erfüllungsort:30163 Hannover, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens vier (4) vergleichbare Referenzprojekte des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten höchstens fünf Jahren.
  • Mit dem Auftrag vergleichbare umweltplanerische Leistungen, jeweils eine/n: (a) LBP, (b) FFH-Verträglichkeitsprüfung, (c) Biotoptypenkartierung, (d) Artenschutzbeitrag
Finanziell:
  • Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,50 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,50 Mio. €.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Sonstige:
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
  • Angaben und Nachweise zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.

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