Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Stadtbahn- und Eisenbahnstrecken

Auftraggeber

MV Mannheimer Verkehr GmbH

68165 Mannheim

Veröffentlicht

24.08.2026

Angebotsfrist

28.09.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

Gleisbaustoffe
Vignolschienen
Spurrillenschienen
Betonschwellen
Stadtbahn
Eisenbahn

Zusammenfassung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH fragt die Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen der Spurweite 1.000 mm für Stadtbahn- und Eisenbahnstrecken an. Dies umfasst die Erstellung der zugehörigen Biege- und Schienenteilungspläne. Zu liefern sind 2.866 m Vignolschienengleis, 46 m Spurrillenschiene und 4.430 Betonschwellen.

Zeitplan

Bekanntmachung24.08.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist18.09.2026
Abgabefrist28.09.2026
Veröffentlichungsende28.09.2026
Laufzeitbeginn01.11.2026
Laufzeitende17.06.2027

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:SektVO
Leistung:Lieferleistungen
Klassifizierung:
Straßenbahnschienen
Schwellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:68165 Mannheim, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 2 Referenzprojekte über vergleichbare Aufträge
  • Lieferung von mind. 1.500m Vignolschienen und 2.000 Betonschwellen
Finanziell:
  • Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mind. 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
Rechtlich:
  • Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
  • Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen
  • Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten
  • Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Verpflichtungserklärungen gemäß LTMG
  • Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576

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