Machbarkeitsstudie Ausbaustrecke 46/2 BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen

Auftraggeber

Bundesministerium für Verkehr

10115 Berlin

Veröffentlicht

07.09.2026

Angebotsfrist

13.10.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Machbarkeitsstudie
Infrastruktur
Straßenbau
Schienenbau
Planung

Zusammenfassung

Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D - Emmerich - Oberhausen ausgebaut. Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung ("Optimierte Gleisbettvariante") gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob alle relevanten Kosten in der MBS "Optimierte Gleisbettvariante" berücksichtigt wurden. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht umsetzbar ist.

Zeitplan

Bekanntmachung07.09.2026
Heute12.09.2026
Bieterfragenfrist06.10.2026
Abgabefrist13.10.2026
Veröffentlichungsende13.10.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste
Erfüllungsort:Bonn, DEA22, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Mindestens 2 Referenzprojekte, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Straßenbau mit Herstellungskosten in Höhe von mindestens 20 Mio Euro belegen.
  • Mindestens 2 Referenzprojekte, die Erfahrungen in der Planung von Infrastrukturprojekten im Schienenbau der Eisenbahnen mit Schwerpunkten Trassenverlegung, Kostenermittlung, Bauzeitenplanung, Baustelleneinrichtungsplanung, Durchführung oder Begleitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Durchführung oder Begleitung eines Planfeststellungsverfahrens nachweisen.
Finanziell:
  • Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR 1fach maximiert, für Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR 1fach maximiert.
Rechtlich:
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
  • Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens eines Sanktionstatbestandes nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.833/2014 und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU).
  • Eigenerklärung zu Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV.

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