Trennvorhang Sporthalle

Auftraggeber

Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt

33602, Bielefeld

Veröffentlicht

17.07.26

Angebotsfrist

19.08.26, 10:00

Steckbrief

Trennvorhang
Sporthalle
Wartungsarbeiten

Zusammenfassung

Die Evangelische Kirche von Westfalen schreibt die Lieferung und Montage eines elektrisch verfahrbaren Trennvorhangs für eine Sporthalle in Espelkamp aus. Der Vorhang hat die Maße von ca. 27,1 x 7,7 m und muss schwer entflammbar sein. Zusätzlich sind Wartungsarbeiten Teil des Auftrags. Der voraussichtliche Ausführungszeitraum ist von April 2027 bis Dezember 2027.

Zeitplan

Bekanntmachung16.07.26
Heute22.07.26
Abgabefrist19.08.26
Veröffentlichungsende19.08.26
Laufzeitbeginn31.03.27
Laufzeitende31.12.27

Ausschreibung

Reichweite:
EU
Vergabeverordnung:
Leistung:
Bauleistungen
Klassifizierung:
Bau von Sporthallen
Vorhänge
Sportgeräte und -ausrüstungen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:
32339 Espelkamp, DEA46, Deutschland
Name

Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt
Adresse

Altstädter Kirchplatz 533602 BielefeldDEA41Deutschland
Website

Kontakt

GFK Ingenieure GmbHSPH-EK@gfk-ingenieure.de+49151 21118464
Abgabeform:
Elektronisch
Angebotssprachen:
Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A)
Finanziell:
  • Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), die angegeben werden, muss mindestens 112.000 € netto betragen.
  • Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025) als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
Rechtlich:
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung der Beiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate).
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
  • gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
  • Handelsregisterauszug (den aktuellen Stand abbildend)
  • Gewerbeanmeldung anstelle des Handelsregisterauszuges - Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Berufsregister bzw. Eintragung bei der Industrie - und Handelskammer (gültig und den aktuellen Stand abbildend)
Sonstige:
  • Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Kalenderjahre (2023-2025) als Eigenerklärung (gem. § 6a EU Nr. 3 lit. g VOB/A)

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