Objektschutzdienst und Werkschutzleistungen für BGE Zentrale Peine
Auftraggeber
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
31224, Peine
Veröffentlicht
13.06.26
Angebotsfrist
15.07.26, 09:00
Steckbrief
Zusammenfassung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH schreibt Sicherheitsdienstleistungen für den Objektschutz ihrer Zentrale in Peine aus. Der Auftrag umfasst die Bewachung des Betriebsgeländes sowie des Gebäudekomplexes durch qualifiziertes Personal. Die Leistungen beinhalten unter anderem Kontrollgänge, Empfangs- und Telefondienste, die Verwaltung von Besucherausweisen sowie die technische Überwachung sicherheitsrelevanter Anlagen. Zudem sind Aufgaben wie die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen, der Schlüsseldienst und witterungsbedingte Erstmaßnahmen zur Verkehrssicherung gefordert.
Zeitplan
Ausschreibung
Voraussetzungen
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 6,7,8,9 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 7,8,9 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 2 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen.
- Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
FAQ
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