UBB CEF-Maßnahmen A6 Großprojekt Fechingen

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

56410 Montabaur

Veröffentlicht

20.09.2026

Angebotsfrist

06.10.2026, 09:00 Uhr

Steckbrief

UBB
CEF-Maßnahmen
Umweltfachliche Bauüberwachung
Naturschutz
Artenschutz
A6
Großprojekt Fechingen

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West schreibt Dienstleistungen für UBB CEF-Maßnahmen im Rahmen des Großprojekts Fechingen an der A6 aus. Die Leistungen umfassen die umweltfachliche Bauüberwachung (UBB) mit natur- und artenschutzrechtlichem Schwerpunkt. Der Ausführungszeitraum ist vom 09.11.2026 bis zum 31.12.2031 geplant.

Zeitplan

Bekanntmachung20.09.2026
Heute25.09.2026
Abgabefrist06.10.2026
Veröffentlichungsende06.10.2026
Laufzeitbeginn09.11.2026
Laufzeitende31.12.2031

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zuschlagskriterien:
Preis (100%)
Erfüllungsort:Am Ochsenwald 4, 66539 Wellesweiler, DEB1B, Deutschland

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Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen über die Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
  • Benennung von mindestens 2 vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 10 Jahren ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens.
Finanziell:
  • Eigenerklärung darüber, dass eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 € und für sonstige Schäden, einschließlich Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 500.000 € besteht.
Rechtlich:
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
  • Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
Sonstige:
  • Eigenerklärung mit Angaben zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
  • Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
  • Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014).

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