A565 Bonner Nordbrücke: Visualisierung und Kommunikationstool

Auftraggeber

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland

47805 Krefeld

Veröffentlicht

16.08.2026

Angebotsfrist

16.09.2026, 08:00 Uhr

Steckbrief

Visualisierung
Kommunikationstool
A565
Bonner Nordbrücke
BIM
3D-Modell

Zusammenfassung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Erstellung einer Visualisierung und eines Kommunikationstools für die A565, Bonner Nordbrücke. Ziel ist es, den Planungsstand des Projektes der Öffentlichkeit anschaulich zu vermitteln. Die Visualisierung soll eine realitätsnahe Darstellung der Baumaßnahme, des Projektraumes, der angrenzenden Bebauung und der Umweltbereiche umfassen. Zudem ist eine interaktive Darstellung in die Projektwebseite einzubinden.

Zeitplan

Bekanntmachung16.08.2026
Heute12.09.2026
Abgabefrist16.09.2026
Veröffentlichungsende16.09.2026

Ausschreibung

Reichweite:EU-Weit
Vergabeart:Offenes Verfahren
Vergabeverordnung:VgV
Leistung:Dienstleistungen
Klassifizierung:
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zuschlagskriterien:
Umsetzungskonzept Visualisierung sowie technisches Konzept (30%)Kommunikations- und Beteiligungskonzept (20%)Sicherstellung Zeitplan durch Projektorganisation, Schlüsselpersonal und Qualitätssicherung (20%)Preis (30%)
Erfüllungsort:50679 Köln, DEA23, Deutschland

Auftraggeber

Name

Adresse

Website

Kontakt

Teilnahme

Abgabeform:Elektronisch
Angebotssprachen:Deutsch
Anzahl der Angebote:
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig.Nebenangebote sind nicht zulässig.

Voraussetzungen

Referenzen:
  • Eine Referenz für die Erstellung einer Visualisierung mit Kommunikationstool für eine Verkehrsinfrastrukturmaßnahme (wie Strecke, Schiene) für einen öffentlichen Arbeitgeber (Abschluss der Leistung nach 01.01.2015).
Finanziell:
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
  • Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Rechtlich:
  • Erklärung, dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 (1), (2), (3) VgV bzw. § 44 VgV besitzt.
  • Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND (Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014).
Sonstige:
  • Zertifizierung nach ISO 9001:2015 oder ein vergleichbares internes Qualitätsmanagementsystem.

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